Jahresabschlussprüfung – freiwillig und gesetzlich

Meine Kernkompetenz ist die Jahresabschlussprüfung von Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften & Co) nach nationalen Rechnungslegungsnormen. Seit 2017 bin ich als unabhängige Prüferin für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB bei der WPK registriert und habe Ende 2019 erfolgreich meinen ersten Peer Review bestanden. Qualität bei der Durchführung der Abschlussprüfung und anderen Tätigkeiten ist mir sehr wichtig.

Durch meine jahrelange Tätigkeit bei EY sowie in der Zeit meiner Selbständigkeit habe ich tiefgreifende Erfahrungen, insbesondere in den folgenden Branchen erworben:

  • Automotive

  • Produktion

  • Logistik

  • Vertrieb

  • Immobilien

  • Hotellerie

Image Jahresabschluss

Meine Vorgehensweise bei der Prüfung entspricht dabei dem risikoorientierten Prüfungsansatz, wobei ich zunächst Risiken aus dem Marktumfeld des Unternehmens sowie den Prozessen auf deren Auswirkung auf die einzelnen Jahresabschlussposten analysiere. Ein Verständnis des Geschäfts des Mandanten ist unerlässlich für ein Verständnis der Zahlen, die im Jahresabschluss abgebildet werden.

Der Nutzen für die Mandanten ist der Erhalt eines Testats, welches ihren Gläubigern (z.B. Banken, Lieferanten) die Verlässlichkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts bestätig.

Ich stehe für eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung – wobei ich diese immer unter dem Augenmerk der Effizienz durchführe und mir der Mehrwert für meine Mandanten wichtig ist.

Neben der Jahresabschlussprüfung biete ich auch prüferische Durchsichten, die Prüfung von für einen speziellen Zweck aufgestellten Abschlüssen nach PS 480 sowie Finanzaufstellungen nach PS 490 an.

Was kann ich für Sie tun?